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Qualitätszertifikat für Bildungsträger wird Pflicht

Anerkennungs- und Zulassungsverordnung zur Weiterbildung
nach SGB III in Kraft getreten

Nun ist es "amtlich", zukünftig brauchen Bildungsträger, wenn sie im Rahmen der "Förderung der beruflichen Fort- und Weiterbildung" nach dem Sozialgesetzbuch III Bildungsmaßnahmen anbieten, ein Qualitätszertifikat. Am 1.7.2004 ist die "Anerkennungs- und Zulassungsverordnung - Weiterbildung - (AZWV)" vom 16. 6. 2004, BGBl. I S. 1100) in Kraft getreten. Die Verordnung ist neben den bereits im vergangenen Jahr eingeführten Bildungsgutscheinen ein weiterer wichtiger Schritt zur Neuausrichtung der Weiterbildungsförderung, mit dem die Wirksamkeit der Weiterbildung deutlich verbessert, eine nachhaltige Qualitätssicherung gewährleistet und mehr Wettbewerb zwischen den Anbietern erreicht werden sollen. Nur durch ein konsequentes Qualitätsmanagement kann gewährleistet werden, daß auch trägerseitig auf eine ständige Qualitätssicherung und -verbesserung der angebotenen Weiterbildung hingewirkt wird. Der Feststellung eines wirksamen Qualitätsmanagements kommt damit besondere Bedeutung zu, da dieses System das notwendige Vertrauen schafft, daß die von dem Bildungsträger erbrachten Angebote den Anforderungen an die Qualität und Effizienz beruflicher Weiterbildung entsprechen. Voraussetzung für die Wirksamkeit eines Qualitätsmanagements ist dessen sachgerechte Einführung, Aufrechterhaltung und tatsächliche Anwendung.

Die Agenturen für Arbeit ("Arbeitsämter")  fördern die berufliche Weiterbildung zukünftig nur durch Unterhaltsgeld und Übernahme der Weiterbildungskosten, wenn eine fachkundige Stelle festgestellt hat, daß der Weiterbildungsträger und sein Bildungsangebot die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Bisher haben die Agenturen für Arbeit die entsprechenden Prüfungen und Zulassungen der Anbieter selbst vorgenommen. Künftig sollen unabhängige, private Zertifizierungsagenturen diese Aufgabe übernehmen. Die Fachkunde und Unabhängigkeit der Zertifizierungsagenturen muß von einer bei der Bundesagentur für Arbeit angesiedelten Anerkennungsstelle geprüft und bestätigt werden. Diese Stelle wird es voraussichtlich erst im vierten Quartal 2004 geben. Erst danach können die Trägerzulassungen in Angriff genommen werden. Als Übergangsregelung kann davon ausgegangen werden, daß die lokalen Arbeitsagenturen Zulassungsstellen bleiben. Bildungsträger sollten aber bereits jetzt ein Qualitätsmanagementsystem eingeführt haben. Lange genug Zeit hatten sie gehabt. Bereits mit dem Ersten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurde die Anwendung eines Systems zur Sicherung der Qualität vom 1. Januar 2003 neu als Regelvoraussetzung aufgenommen. Man kann davon ausgehen, daß sich alle bekannten Zertifizierungsgesellschaften, wie DQS, TÜV, DEKRA, DNV, bei der Anerkennungsstelle registrieren lassen werden.

Die Art und Weise des konkreten QM-Systems kann in Einzelpunkten abweichen bzw. bei unterschiedlichen Bildungsträgern in seiner Methodik unterschiedlich stark ausgeprägt sein. Zu den Grundpfeilern eines anerkannten Systems zur Qualitätssicherung gehört jedoch, daß standardisierte und allgemein anerkannte Methoden, wie z. B. im Bereich der Zertifizierung die DIN EN ISO 9001 oder das EFQM-Modell angewandt werden. Hierzu gehört an erster Stelle die Einführung eines Leitbildes zur Kundenorientierung, die auch bei der ISO 9001 und dem EFQM-Modell zum Grundsatz eines umfassenden Qualitätsmanagements zählt und von der sich weitere Maßnahmen zwangsläufig ableiten. Der Kundenbegriff ist dabei im Vergleich zum Qualitätsmanagement in anderen Bereichen deutlich weiter und vielfältiger zu interpretieren. Kunden sind nicht lediglich die jeweiligen Weiterbildungsteilnehmer, sondern auch die Unternehmen und der in Betracht kommende Arbeitsmarkt, für den qualifiziert wird. Die Zertifizierungsstelle muß anhand der Dokumentation des Qualitätsmanagements und ihrer Prüfung feststellen, ob die Dokumentation und die tatsächliche Anwendung der gewählten Methoden einschließlich der Messung und Auswertung der Prozesse und des Grads der Zielerreichung sowie der daraus abgeleiteten Verbesserungsprozesse geeignet sind, Sicherung und Steigerung der Qualität zu gewährleisten.

Ob wir dazu weitere Standards, wie "Bildungs-Qualitäts-Management – BQM" (Bundesverband der Träger der beruflichen Bildung ) oder das QM-Stufenmodell PAS 1037 (RKW Brandenburg, u.a.), brauchen, ist fraglich. Die Erfüllung der Anforderungen der AZWV kann im Rahmen eines QM-Systems nach ISO 9001 nachgewiesen werden. Trägern, die in Richtung Total Quality Management  gehen wollen, steht das EFQM-Modell zur Verfügung. Warum dann nicht gleich ein System einführen, das bereits weltweit anerkannt ist?  Ein regionaler, bei der Industrie wenig bekannter "Standard", wird für den Bildungsträger wenig bringen. Wer für die Wirtschaft ausbildet, muß auch deren Qualitätsnorm erfüllen, und das ist nun einmal die ISO 9001 oder das EFQM-Modell.

Friedhelm Denkeler, 04.07.2004

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