EMAS III zum neuen europäischen Umwelt-Standard überarbeitet
Organisationen sollen freiwillig an Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement teilnehmen
Die Europäische Union hat zum Jahresanfang 2010 eine neue Verordnung über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung herausgegeben (EMAS: Eco-Management and Audit Scheme). Die Novelle zielt grundlegend auf verbesserte Umweltleistungen von Unternehmen und Organisationen ab. Mit der überarbeiteten Version soll zudem die Akzeptanz des UM--Managementsystems bei den Adressaten erhöht werden, insbesondere hinsichtlich des Verfahrens und des Aufwands bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).
Zu diesem Zweck sollen die Mitgliedstaaten die Gebühren für KMU senken und diese nur alle vier anstatt drei Jahre kontrollieren. Darüber hinaus soll die Bekanntheit von EMAS erhöht werden. Um ihre bestehenden nationalen Gesetze daraufhin entsprechend anzupassen, haben die EU-Mitgliedstaaten Zeit bis zum Januar 2011. Konkret bedeutet das verschärfte Anforderungen an die Auswertung der Umweltleistung, sodass die Kernindikatoren in den Bereichen Energieeffizienz, Ressourcennutzung, Wasser, Abfall, biologische Vielfalt und Emissionen künftig verpflichtend aufgezeigt werden müssen. Diese aktuell geforderten Kernindikatoren und Input/Output-Angaben nennt der Anhang IV “Umweltberichterstattung“. Wo nicht wesentlich begründet, dürfen Angaben auch ausgelassen werden. Insgesamt aber liefern die Indikatoren hilfreiche Anhaltspunkte für Umweltkennzahlen. Für spezifischere Indikatoren verweist die Verordnung auf branchenspezifische Referenzdokumente, die in den kommenden Jahren ausgearbeitet werden sollen (s. §46).
Weitere Inhalte von EMAS III sind für Unternehmen als Auffrischung und Checkliste interessant. Beispielsweise sind in Anhang I “Umweltprüfung“ (erste Prüfung/ Bestandsaufnahme) direkte und indirekte Umweltaspekte gelistet. Die Bedeutung der Umweltauswirkung wird anhand von Kriterien beurteilt. Die “Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem“ im Anhang II stimmen mit denen der ISO 14001 überein. Von EMAS-Teilnehmern anzugehende zusätzliche Fragen wie Mitarbeiterbeteiligung, vollkommene Umweltrechtseinhaltung oder Kommunikation mit der Öffentlichkeit sind dort transparent gegenübergestellt. Anhang III “Interne Umweltbetriebsprüfung“ beschreibt die Vorgehensweise und den Umfang dieser mindestens einmal jährlich vorzunehmenden Prüfung – vergleichbar mit den internen Audits gemäß ISO 14001 als wichtiger Input für die Managementbewertung.
Friedhelm Denkeler, 03.07.2010, Quelle: Presseerklägung DGQ
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